Wir sind keine Anwälte, noch besitzen wir vorzeigbare Kenntnisse in diesem Bereich. Die grundsätzliche Befähigung Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen wird vorrausgesetzt. Wir möchten hier lediglich einen kurzen Überblick der gegenwärtigen deutschen Gesetzeslage geben. Andere Staaten haben andere Vorgaben, desweiteren ist das Jagdrecht in der Regel auf Länderebene geregelt und kann zusätzlich den Bereich Airsoft betreffen, wenn Anbauteile verwendet werden. Grundsätzlich ist im Allgemeinen ein respektvoller Umgang mit Airsoftwaffen vorrausgesetzt, auch jene welche ab 14 Jahren erworben werden können, diese Airsoftwaffen dürfen maximal eine Energie von 0.5 Joule besitzen, dürfen jedoch einen vollautomatischen Feuermodus verwenden.
Airsoftwaffen im Allgemeinen fallen unter das Anscheinswaffengesetz, dieses regelt somit einen gesicherten Transport in verschlossenen Behältnissen, in der Öffentlichkeit sind diese ebenso nicht zu führen, entsprechend dem § 42a Abs. 1 des Waffengesetzes. Zu dem gesicherten Transport gehört auch eine Trennung von Magazin inklusive der Kugeln und der Waffen.
Desweiteren gelten Airsoftwaffen als Schusswaffen mit einer Energie unter 7.5 Joule, dementsprechend müssen diese mit einem F und Herstellerkennzeichnung versehen sein. Das F darf nur durch das Beschussamt oder eine befähigte Person aufgetragen werden. Ausländische Stores bieten gelegentlich eine F Kennzeichnung an, diese ist folglich nicht gültig und somit ist es eine illegale Waffe (Waffengesetz Anlage 2)
Das Anbringen von sogenannten TacLights ist generell verboten. Ziele dürfen grundsätzlich nicht beleuchtet werden (Waffengesetz Anlage 2 1.2.4.1).
Schalldämpferrepliken dürfen angebracht werden, die Verwendung von originalen Schalldämpfern ist nur möglich sofern, diese auch ein Prüfzeichen besitzen (F). Repliken dürfen die Geräusche nicht um mehr als 5db reduzieren. Im Waffengesetz Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1.3 sind die Schalldämpfer geregelt. Gesondert lässt sich noch das lokale Jagdrecht benennen. Das Jagdrecht wird auf Landesebene geregelt und kann weitergehend Bestimmungen setzen.
Das Verändern von wesentlichen Teilen (Waffengesetz Anlage 1 Abschnitt 1.3) ist auch verboten, lediglich Büchsenmacher dürfen dies vornehmen, danach wird eine erneute Abnahme der Kennzeichnung erfordert. Das BKA hat hierzu einen Leitfaden 2.0 veröffentlich.
Soll eine Airsoftwaffe auf einem Gelände verwendet werden, sind folgende Dinge zu beachten. Die Gelände müssen sich im Besitz einer Privatperson befinden, bzw. die Erlaubnis des Besitzers muss vorliegen. Eine Befriedung des Geländes ist unabdingbar. Ein Geschoss darf auf keinen Fall das Gelände verlassen können. Aufgrund der Ähnlichkeit zu echten Waffen ist ein Sichtschutz zu empfehlen.
Auf dem Spielfeld wird gerne auf eine funkbasierte Kommunikation zurückgegriffen. Auch hier gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere relevant sind die gesetzlichen Einschränkungen für Amateurfunker ohne Lizenz relevant ist hier das AFuG von 1997.